Immobilien: Welche wichtigen Versicherungen sollten Sie abschließen?
Seit 1994 die Auflage abgeschafft wurde, für Immobilien eine Feuerversicherung abzuschließen, gibt es keine Pflicht mehr, sich gegen einschlägige Schäden zu versichern.
Auch wenn Gebäude durch einen Elementarschaden nicht komplett zerstört werden, können immense Summen für die Wiederinstandsetzung fällig werden. Mit welchen Versicherungen Sie finanzielle Verluste zweckmäßig absichern können, zeigen wir Ihnen hier auf.
Versicherungen: mit Bausteinen zum optimalen Schutz
Gegen Gefahren von außen ist kein Immobilienbesitzer völlig gewappnet. Jedoch muss nicht jeder das gesamte Versicherungspaket für sich buchen. Je nach Lage der Immobilie kann auf den ein oder anderen Baustein - vor allem bei ergänzenden Elementarversicherungen - verzichtet werden. Sinnvolle Eintrittsfälle sind Schäden durch:
- Feuer
- Leitungswasser
- Frost
- Hagel und Sturm
Diese genannten Schadensmöglichkeiten sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften im Basispaket enthalten. Die Feuerversicherung tritt ein, wenn durch Blitzschlag, Kurzschluss, Kabelschäden oder Explosionen Gebäudeteile durch Feuer zerstört werden. Schwelbrände und Schmorbrände können ausgenommen sein, mitunter zahlen Versicherer nur, wenn ein offenes Feuer zur Zerstörung von Eigentum geführt hat. Es lohnt sich deshalb, vor Abschluss des Vertrages genau auf entsprechende Klauseln zu achten.
Schäden durch Leitungswasser dagegen sind klar definiert. Bricht beispielsweise eine Zuleitung, kann nicht nur die eigene Immobilie betroffen sein, sondern auch darunterliegende Eigentumswohnungen oder das Nachbargrundstück.
Ähnliches gilt bei Frost, der nicht nur Leitungen, sondern auch das Mauerwerk der Immobilie, eine Hangbefestigung, Zufahrtswege und Garagen beeinträchtigen kann. Hier ist es ebenfalls wichtig, genau auf den Haftungsumfang zu achten und gegebenenfalls den Basisvertrag aufzustocken.
Unwetter, die verheerende Schäden durch Hagel und Sturm anrichten, nehmen immer mehr zu. Deshalb zahlt es sich für Immobilienbesitzer aus, ihr Anwesen durch die entsprechende Gebäudeversicherung vor finanziellen Folgen zu schützen. Bei all diesen Modulen gilt, dass eine Unterversicherung zu Abstrichen im Schadensfall führen kann. Wer dagegen den Wert reell angibt, darf mit dem Ausgleich seines Verlustes rechnen.
Zusätzlicher Schutz: Vandalismus und Einbruch
Möglich ist es für Immobilienbesitzer zudem, eine Versicherung abzuschließen, die bei Vandalismus und Einbruchschäden am Gebäude aufkommt. Zum Vandalismus zählen Farbattacken und Graffitis, aber auch direkte Zerstörung. Werden bei einem Einbruch Außentüren beschädigt, können sowohl die entsprechende Zusatzversicherung als auch die Hausratversicherung eintrittspflichtig werden.
Zusatzmodul: Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung abzuschließen lohnt sich für Mieter ebenso wie für Eigentümer. Sie tritt dann ein, wenn durch die aufgeführten Ereignisse Schäden an der Einrichtung und allen anderen Gegenständen im Haus oder Wohnung eintreten. Wie bei der Gebäudeversicherung auch, ist es wichtig, dass die in der Police genannte Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des gesamten Hausrats übereinstimmt. Nur so vermeiden Sie, dass Sie einen Teil des Schadens selber tragen müssen.