ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Angebote
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder anderen Auskunftsbefugten. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an den Kauf- oder Mietinteressenten weiter. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Mit der Verwendung des Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf/Mietinteressenten zu unseren Bedingungen zustande. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Anfordern unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag).
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt wenn ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei juristischen Personen haften die gesetzlichen Vertreter persönlich, wenn der Vertrag mit Ihnen persönlich zustande kommt. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen. 6. Fälligkeit des Provisionsanspruches Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages sofort fällig, d.h. üblicherweise bei notarieller Verbriefung oder Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages. Die Provision ist jedoch zumindest zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
7. Provisionssätze
Verkauf Einfamilien-/Doppel-/Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen:
Für unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit besteht bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gemäß den
gesetzlichen Vorschriften ein Provisionsanspruch gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer - sofern nichts anderes vereinbart - in Höhe von jeweils 3%
zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis.
Verkauf Gewerbeimmobilien:
Für unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit besteht bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gemäß den
gesetzlichen Vorschriften ein Provisionsanspruch gegenüber dem Käufer in Höhe von jeweils 3% zzgl. der derzeit
gültigen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis.
Vermietung Wohnraumimmobilien:
Für unsere Vermittlungstätigkeit besteht bei Abschluss eines Mietvertrages ein Provisionsanspruch gegenüber dem
Vermieter – sofern nichts anderes vereinbart - in Höhe von 2 Netto-Monatskaltmieten zzgl. der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer.
Vermietung/ Verpachtung von Gewerbeobjekten:
Im Falle eines Gewerbemietvertrages oder Pachtvertrages besteht gegenüber dem Mieter/ Pächter ein
Provisionsanspruch von 3 Netto-Monatsmieten zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer.
8. Tätigkeit für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Erding.